Im 2. Jahrtausend v. Chr. zerfiel das Reich der Summerer und die Babylonier kamen an die Macht und übernahmen auch die Kenntnisse zum Bierbrauen. Sie brauten bereits zwanzig verschiedene Sorten Bier und exportierten es sogar bis ins über tausend Kilometer entfernte Ägypten. Der babylonische König Hammurabi (1728 bis 1686 v. Chr.) ließ schon damals, zusammen mit anderen Vorschriften, strenge Biergesetze in eine Dioritsäule meißeln. Dieser „Codex Hammurabi“ ist die älteste Gesetzessammlung der Welt. Laut dieser Gesetze bekam die Bevölkerung "ihr täglich Bier", nach der sozialen Stellung zugeteilt.
Die Ägypter stellten später selbst Bier her, das sie versiegelt in Krügen aus rotem Ton transportierten. Es gab acht verschiedene Biersorten, eingeteilt in „Zythos“ (Normalbier) und „Dizythos“ (Starkbier). Welche enorme Bedeutung das Bierbrauen auch im antiken Ägypten hatte, lässt sich daran erkennen, dass die ägyptischen Schriftgelehrten eigene Begriffe für die Bierherstellung einführten. Sie glaubten, dass das Bier eine Erfindung und ein Geschenk des Gottes des Jenseits (Osiris) sei, was das Bier auch zu einer wichtigen Grabbeigabe machte. Bierbrauen war im alten Ägypten Staatsmonopol. Im letzten Jahrhundert vor Christus, als die mazedonischen Ptolemäer die Herrscher (u.a. Kleopatra) Ägyptens wurden, erhoben sie auf Bier die erste Getränkesteuer der Welt, um den Bau von Pyramiden finanzieren zu können.
Auch im frühen Mittelalter bestand noch eine enge Verbindung von Brot und Bier. Man backte und braute in den Klöstern und seit dem 5. Jahrhundert landauf, landab in beinahe jedem Haushalt für den eigenen Bedarf. Vor allem für die auf dem Lande lebenden Selbstversorger, gehörten Backen und Brauen zum alltäglichen Geschäft. „Backtag“ und „Brautag“ fanden hintereinander an derselben Feuerstelle statt. Dabei schwebten beim Backvorgang freigesetzte Hefen durch die Luft und konnten so den Gärprozess bei der Bierherstellung rasch in Gang setzen. Nach der ersten Jahrtausendwende und der zunehmenden Christianisierung Deutschlands, wuchs die Zahl der Klöster rapide an. Die Mönche legten Hopfengärten an und verfeinerten ständig den Geschmack des Bieres. Sie arbeiteten aber auch intensiv daran, ein besonders nahrhaftes und starkes Bier herzustellen. Das war wichtig, um die harten Einschränkungen der kargen Fastenzeit umgehen zu können, denn "was flüssig ist, bricht kein Fasten", lautete die Regel.
Der 23. April 1516 ist zweifellos ein markantes Datum in der Geschichte des Bieres. An diesem Tag wurde das Bayerische Reinheitsgebot erlassen, das besagt, dass Bier nur aus Gerste (später Gerstenmalz), Hopfen und Wasser gebraut werden durfte. Die Verwendung von Hefe war damals noch nicht bekannt und somit blieb die Gärung dem Zufall überlassen. Das Reinheitsgebot von 1516 ist die älteste, noch heute gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Die Originalurkunde wird heute in der Bayerischen Staatsbibliothek in München aufbewahrt. Bis heute wird der 23. April alljährlich als „Tag des Bieres“ gefeiert.